Anerkennung durch Ingenieurkammern
Die Veranstaltung zum STUVA-Jubiläum wurde von den nachfolgend aufgeführten Ingenieurkammern als Fortbildungsveranstaltung im Sinne der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung anerkannt.
Nicht aufgeführte Kammern praktizieren kein System mit Punktevergabe. Hier kann die STUVA-Tagung auf Grund der durchgehend positiven Bewertung der übrigen Kammern als grundsätzlich zur Weiterbildung geeignet angesehen werden.
Ingenieurkammer/ Land | Details Anerkennung |
Bayern | 12,5 Zeiteinheiten. Anrechnung auf nachfolgende Fachbereiche/Fachlisten:
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Brandenburg | 8 Punkte je Veranstaltungstag = 16 Punkte |
Hessen | 10 UE für Nachweisberechtigung "Stand", "Wärmeschutz" und "Brandschutz" |
Nordrhein-Westfalen | 10 Zeiteinheiten zu je 45 Minuten Beratende Ingenieure (§ 2 Abs. 1 FuWO) Ingenieure (§ 2 Abs. 1 FuWO) |
Rheinland-Pfalz | 5 Punkte für den 17.06. 2 Punkte für den 18.06. = 7 Punkte für die gesamte Veranstaltung |
Saarland | 8 Punkte je Veranstaltungstag = 16 Punkte |
Thüringen | empfohlen; Umfang Zeitanerkennung = 2 Tage |






