Organisation
Die Organe der STUVA e.V. sind satzungsgemäß:
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
- Beirat
- Geschäftsführung
Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins. Sie setzt sich aus den
Mitgliedern des Vereins zusammen, wird wird mindestens alle zwei Jahre einberufen und fasst Beschlüsse über alle grundlegenden Belange des Vereins.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu sechs Mitgliedern, von denen zwei Stellvertreter des Vorsitzenden sind. Der
Vorstand entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
Der Beirat wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes gewählt. Der
Beirat berät den Vorstand und unterstützt ihn in seiner Tätigkeit.
Für die Behandlung einzelner (Forschungs-)Aufgaben kann der Vorstand Arbeitsausschüsse und Arbeitskreise bilden. Sie bestehen aus einem Leiter und weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder werden vom Vorstand berufen.
Zur Erledigung der laufenden Geschäfte unterhält die STUVA eine
Geschäftsstelle unter Leitung eines oder mehrerer Geschäftsführer. Die Geschäftsführung erhält ihre Geschäftsanweisung vom Vorstand.
Die Geschäftsstelle ist in zwei Abteilungen gegliedert:
- Die Abteilung I bearbeitet Forschungsaufträge aus den Bereichen "
Verkehr & Umwelt". - Die Abteilung II bearbeitet Forschungsaufträge aus den Bereichen "
Tunnelbau & Bautechnik".
Je nach Bedarf können Gruppen aus einer oder beiden Abteilungen gebildet werden.





