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Empfehlungen zu Feuerwehraufzügen in unterirdischen Stationen erschienen

Als 51. Band der STUVA-Buchreihe "Forschung + Praxis" sind im Dezember 2018 die "Empfehlungen zu Feuerwehraufzügen in unterirdischen Stationen" erschienen. Dieser Band steht ab sofort in deutscher und englischer Sprache hier zum kostenlosen Download bereit.

Den Planern von neu zu bauenden unterirdischen Haltestellen werden konkrete Kriterien an die Hand gegeben, um die Entscheidung für oder gegen einen Feuerwehraufzug sicher treffen zu können.

Obwohl für die Selbstrettung von Personen aus unterirdischen Verkehrsanlagen im Brandfall zahlreiche Untersuchungen und Rechenverfahren existieren, sind zur Fremdrettung durch die Feuerwehr kaum belastbare Daten vorhanden. Dabei kann eine Fremdrettung insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, aber auch prinzipiell für alle Menschen erforderlich werden, die sich bei einem Brandereignis in einer unterirdischen Haltestelle aufhalten. Eine große technische Hilfe für die Einsatzkräfte bietet dann ein Feuerwehraufzug, mit dem schnell und sicher auch aus großen Tiefen hilfsbedürftige Personen gerettet werden können. Doch solch ein vor Brandeinwirkungen besonders geschützter Aufzug ist nicht nur in der Anschaffung und im Unterhalt kostspielig, bislang gab es nicht einmal konkrete Kriterien, anhand derer die Notwendigkeit eines Feuerwehraufzugs für eine geplante Station abgeschätzt werden konnte.

Mit dem Ziel, die baulichen Eigenschaften einer Station zu ermitteln, die einen Feuerwehraufzug nötig machen, hatte sich die Branddirektion München im August 2016 dazu entschlossen, mit eigenen Feuerwehrkräften eine umfangreiche Versuchsreihe unter möglichst realistischen Bedingungen durchzuführen. Die Kernfrage der Versuche lautete: Unter welchen Voraussetzungen ist ein Feuerwehrtrupp körperlich noch in der Lage, eine hilflose Person aus einer tiefgelegenen Station sicher wieder an die Oberfläche zu bringen, wenn kein Feuerwehraufzug vorhanden ist?

Die Versuchsreihe umfasste 10 Versuchsanordnungen mit Rollstuhlfahrern und eine Versuchsanordnung mit einem Hör- und Sehbehinderten. Aus drei unterschiedlich tiefen Stationen galt es für je einen fünfköpfigen Eingreiftrupp der Münchener Feuerwehr Personen zu retten. Die Einsatzkräfte gingen dabei mit den üblichen Atemschutzgeräten vor und führten neben der persönlichen Schutzausrüstung auch die im Einsatzkonzept vorgesehenen Hilfsmittel mit: 2 Schlauchtragekörbe mit je 3 C-Schläuchen, Handlampen, Funkgeräte, 1 Strahlrohr, 1 Führungsleine und eine Wärmebildkamera.

Die Versuche wurden von Beobachtern begleitet, die über mehrjährige Erfahrung als Zugführer oder im übergeordneten Einsatzführungsdienst verfügen und mit den Besonderheiten unterirdischer Verkehrsanlagen vertraut sind. Neben der Messung der Zeiten für den jeweiligen Rettungseinsatz wurden bei den Feuerwehrleuten der Atemluftverbrauch und der Puls kontrolliert. Außerdem wurde den Einsatzkräften nach dem Versuch ein Fragebogen vorgelegt, in dem sie unter anderem verschiedene Angaben zur empfundenen Belastung durch die körperliche Anstrengung des soeben durchgeführten Einsatzes mitteilen konnten.

Alle Daten und Beobachtungen wurden anschließend vom extra dafür ins Leben gerufenen "Arbeitskreis Feuerwehraufzüge" ausgewertet. Dabei zeigte sich, dass die Notwendigkeit eines Feuerwehraufzugs zwar hauptsächlich von der absoluten Tiefenlage des Einsatzortes abhängt, aber lange Laufwege auf Verteilerebenen und das Fehlen oder Vorhandensein von Rauchschürzen oder Treppeneinhausungen auf der Bahnsteigebene ebenfalls eine große Rolle spielen. Außerdem wurden zahlreiche andere wichtige Feststellungen getroffen, so zum Beispiel, dass der Atemluftverbrauch beim Tragen einer Person wesentlich höher ist als vorher angenommen und dass die üblichen 100 m langen Führungsleinen, die für die Rückwegsicherung angebracht werden, für die weiten Wege in einer unterirdischen Station schlicht zu kurz sind.

Die jetzt veröffentlichten "Empfehlungen zu Feuerwehraufzügen in unterirdischen Stationen" treffen deshalb eine klare Aussage: Ab einer Tiefe von 22 m ist bei neuen Stationen auf jeden Fall ein Feuerwehraufzug einzuplanen. Je nach Gestaltung von Verteilerebenen und Treppeneinhausungen kann ein solcher Aufzug aber auch schon bei geringeren Tiefenlagen notwendig werden.

Die "Empfehlungen zu Feuerwehraufzügen in unterirdischen Stationen" können Sie über den nebenstehenden Link kostenlos herunterladen.

Der Arbeitskreis "Feuerwehraufzüge in uPva" setzt sich aus Vertretern der folgenden Organisationen zusammen:

  • Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren (AGBF Bund und DFV) vertreten durch die Branddirektion München
  • Eisenbahn-Bundesamt 
  • Regierung von Oberbayern
  • DB Station&Service AG
  • Landeshauptstadt München, Baureferat
  • Stadtwerke München
  • STUVAtec GmbH