Mitnahme von elektrischen Kleinstfahrzeugen in U-Bahn-Fahrzeugen der Hamburger HOCHBAHN
Brandschutztechnische Bewertung
Pedelecs und E-Tretroller sind emissionsfreie batterieelektrische Fahrzeuge, die einen sinnvollen Beitrag zur klimafreundlichen Mobilität leisten können. Sie eignen sich insbesondere für die sogenannte "letzte Meile" bei Fahrten von Bus- und Bahnnutzern. Daher ist seit 2019 in Deutschland die Mitnahme dieser meist kleinen und teils klappbaren Verkehrsmittel in ÖPNV-Fahrzeugen grundsätzlich gestattet.
Allerdings bergen die häufig verbauten leistungsstarken Lithium-Ionen-Akkus bei zu starker Erwärmung die Gefahr eines sogenannten "thermischen Durchgehens". Dies hat in jüngerer Vergangenheit weltweit zu mehreren schweren Brandfällen in Bahnfahrzeugen geführt.
Deshalb hat die HOCHBAHN die STUVAtec beauftragt zu prüfen, inwieweit die Mitnahme in Fahrzeugen der Hamburger U-Bahn die Brandgefährdung erhöht. Insbesondere sollte untersucht werden, ob die Wärmefreisetzung eines brennenden Elektrokleinstfahrzeugs dazu führen kann, dass der Brand auf das U-Bahnfahrzeug übergreift.
In einer umfassenden Recherche hat die STUVAtec eine Übersicht bisheriger Brandereignisse erstellt und die daraus entstehenden Gefährdungen für Fahrgäste in ÖPNV-Fahrzeugen ermittelt. Es zeigte sich, dass für elektrische Tretroller trotz der relativ geringen Eintrittswahrscheinlichkeit eines Brandes das Hamburger U-Bahn-System mit vielen langen Tunnelstrecken, relativ engen Fahrzeugen und abgegrenzten Waggons für die Mitnahme dieser Fahrzeuge nicht zu empfehlen ist. Das Risiko gesundheitlicher Schäden insbesondere durch die mögliche explosionsartige Rauchentwicklung wird als zu hoch angesehen.
Die Hamburger HOCHBAHN hat daraufhin ab August 2023 die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen in der U-Bahn vorläufig untersagt. Das Verbot gilt nur in der Hamburger U-Bahn und nicht in der S-Bahn.
Pedelecs und E-Rollstühle, die über höhere Sicherheitsstands verfügen, sind nicht von dem Verbot betroffen. Sobald auch für E-Tretroller vergleichbare normative Vorgaben vorliegen, wird die HOCHBAHN die Thematik erneut analysieren.