Herstellung der Barrierefreiheit im Bereich Mobilität
Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens und zur Behebung von Umsetzungsdefiziten
Nach der Aufnahme des Benachteiligungsverbots in das Grundgesetz hat der Bund mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) 2002 einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik vollzogen. Im Vordergrund steht seitdem der Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, und nicht mehr – wie zuvor – die Fürsorge und Versorgung behinderter und mobilitätseingeschränkter Menschen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine uneingeschränkte Nutzbarkeit aller gestalteten Lebensbereiche zu gewährleisten. Dazu gehören selbstverständlich auch alle Aspekte einer barrierefreien Mobilität. Hier wurden in den letzten Jahren zahlreiche Gesetze verabschiedet oder geändert.
Da bislang über die rechtlichen Regelungen und ergänzende Planungsinstrumente kaum gesicherte Erkenntnisse bezüglich deren Wirksamkeit auf die Umsetzung in der Praxis existierten, wurde die STUVA mit Partnern vom BMDV mit einer Analyse und der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen beauftragt. Ziel des Forschungsvorhabens (FE 70.0898) war es, in der Rückbetrachtung („ex-post“) den Umsetzungsstand und die Wirkungen von Rechtsvorschriften, Planungsinstrumenten, technischen Regelwerken sowie sonstiger Faktoren (z. B. Öffentlichkeitsarbeit) zur Herstellung der Barrierefreiheit im Bereich Mobilität im Hinblick auf die praktische Umsetzung zu evaluieren und daraus praxisorientierte Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
Zunächst wurde daher in einer umfassenden Dokumenten- und Literaturanalyse die relevanten Rechtsvorschriften, technischen Normen, Instrumente sowie weitergehende Empfehlungen und Maßnahmen, die nicht unmittelbar in den Regelungsbereich des BGG fallen, analysiert. Anhand einer umfassenden Wirkungsanalyse mittels konkreter Fallstudien für unterschiedliche Schwerpunktbereiche im Themenfeld Mobilität wurden dann die Praxisbedingungen und Praxiserfahrungen überprüft, um positive und negative Entwicklungen zu identifizieren. Zugleich wurden Vertreterinnen und Vertreter der Verbände der Menschen mit Behinderungen umfassend befragt. Darüber hinaus wurden weitere Akteure über einen Projektbeirat und zwei Workshops mit Expertinnen und Experten in die Evaluation eingebunden.
Im Ergebnis zeigt sich, dass seit dem Erlass des BGG im Jahre 2002 bereits beachtliche Verbesserungen im Bereich barrierefreier Mobilität erreicht werden konnten. Der gesetzliche Rahmen ist weitgehend ausgestaltet, es sind Nachschärfungen in einzelnen Bereichen notwendig. Die Analyse hat vor allem Defizite in der konkreten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ergeben. Aus den Ergebnissen der Evaluierung und unter Beteiligung der Akteure wurden Handlungsempfehlungen entwickelt, die Hinweise zur Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens auf Bundes- und Landesebene geben, neben dem Bund weitere Akteure adressieren und praktische Vorschläge zur Behebung der festgestellten Umsetzungsdefizite machen.
Der Forschungsbericht mit Anlagen kann unter www.fops.de/forschungserbenisse (unter der Projektnummer FE 70.0898) heruntergeladen werden.
Bundesminister Für Digitales und Verkehr (BMDV) (FE 70.0898/2013)
KCW GmbH und Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur.
2021 bis 2023
Deutschland
- Forschung & Entwicklung