Lärmtechnische Bewertung des Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS)

Elektromobilität im PKW-Verkehr im Spannungsfeld zwischen Lärmschutz und Verkehrssicherheit

Durch elektrische Antriebstechnologien bei Kraftfahrzeugen ergibt sich eine Reduktion der Schallemissionen aus dem Antriebs- und Abgasstrang vor allem in niedrigen Geschwindigkeitsbereichen bis ca. 30 km/h. Bei schnellerer Fahrt dominieren in der Regel die Abrollgeräusche aus dem Reifen-Fahrbahn-Kontakt. Während die positiven Effekte auf den Lärmschutz unstrittig sind, werden mögliche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit für nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmende (zu Fuß und mit dem Rad) infolge der verringerten Fahrzeuggeräusche kritisch diskutiert. Vor allem blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmende werden vor dem Hintergrund steigender Zulassungszahlen von Elektro- und Hybridelektro-Pkw (im Folgenden: E-Pkw) immer wieder als besonders gefährdet genannt, wenn die bei elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen wegfallende Schallquelle des Antriebs- und Abgasstranges nicht adäquat ersetzt wird. Das seit Juli 2021 für alle neuen E-Pkw vorgeschriebene Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) setzt hier an und soll die Wahrnehmbarkeit der leisen Fahrzeuge im niedrigen Geschwindigkeitsbereich und damit die Verkehrssicherheit insbesondere für vulnerable Verkehrsteilnehmende verbessern. Allerdings kann mit dem Zusatzgeräusch das Potenzial von elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen bezüglich der Verringerung von Schallemissionen nicht ausgeschöpft werden.

Im Auftrag des Umweltbundesamtes (FKZ 3718 54 100 0) hat die STUVA gemeinsam mit dem Institut für Fahrzeugtechnik der TH Köln und dem ehemaligen Leiter des Referats Immissionsschutz der Senatsverwaltung für Umwelt in Berlin, Herrn Bernd Lehming, untersucht, wie das Lärmminderungspotenzial von Kraftfahrzeugen mit elektrischem Antrieb ausgeschöpft werden kann, ohne die Verkehrssicherheit einzuschränken.

Die folgenden forschungsleitenden Fragestellungen wurden dabei adressiert:

Wie sehen der rechtliche Rahmen sowie die technischen Anforderungen in Bezug auf das AVAS aus? Welches Unfallrisiko geht vor dem Hintergrund der zunehmenden Zulassungszahlen von elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen für den Fuß- und Radverkehr aus? Welche Personengruppen sind im Zusammenhang mit der Wahrnehmung leiser Kraftfahrzeuge besonders gefährdet? Wie unterscheidet sich die akustische Wahrnehmbarkeit von E-Pkw und Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor? Welches sind die ausschlaggebenden Faktoren für die akustische Wahrnehmbarkeit von Fahrzeugaußengeräuschen? Welche unterschiedlichen Positionen und Blickwinkel bestimmen die aktuelle Diskussion zum AVAS? Welche alternativen Maßnahmen sind geeignet, das heutige AVAS zu ersetzen?

In die Ergebnisfindung wurden Interessenvertreter unterschiedlicher Fachrichtungen über Befragungen und einen Workshop eingebunden. Antworten auf die genannten Fragen sowie Handlungsempfehlungen finden sich im Abschlussbericht zum Projekt (FKZ 3718 54 100 0), der kostenlos über diesen Link verfügbar ist: www.umweltbundesamt.de/publikationen/laermtechnische-bewertung-des-acoustic-vehicle

Verkehr & Umwelt
Ein Fahrzeug mit AVAS kommuniziert direkt mit dem Smartphone einer blinden Person (Quelle: RTB GmbH & Co. KG)
Auftraggeber
Umweltbundesamt
Partner
TH Köln, Fahrzeugsysteme und Produktion, Institut für Fahrzeugtechnik (IFK) sowie Bernd Lehming ehem. Leiter des Referats Immissionsschutz (Lärm, Luftreinhaltung, Industrieanlagen) – Senatsverwaltung für Umwelt, Berlin
Leistungszeitraum
2018 bis 2021
Standort
Deutschland
Leistungen
  • Forschung & Entwicklung

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