Vollständige Barrierefreiheit im straßengebundenen ÖPNV
Gutachten als Grundlage für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans
Früher als anderswo in Deutschland war in der Region des heutigen ZVBN die Zugänglichkeit zum ÖPNV für Menschen mit Rollstuhl vorangetrieben worden. So war die Einführung der Niederflurtechnik bei Bussen und Straßenbahnen der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) ab Ende der 1980er Jahre Vorbild für andere Städte. Die konsequente Ausstattung von Fahrzeugen des Stadtverkehrs mit Liften („Bremer Weg“) trug ebenfalls zu einer weitgehenden Barrierefreiheit für Fahrgäste mit Rollstuhl bei. In den anderen Städten und Regionen im Zuständigkeitsbereich des ZVBN wurden die Haltestellen für die barrierefreie Nutzung mit einer Rampe als fahrzeuggebundene Einstiegshilfe ausgebaut. Mit Inkrafttreten eines novellierten Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) 2013 stand der ZVBN wie andere Aufgabenträger in der Pflicht, im Nahverkehrsplan die Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste mit dem Ziel einer vollständigen Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Für die praktische Umsetzung galt es, neue einheitliche Standards zu entwickeln und insbesondere die Reststufe und den Restspalt bei den Fahrzeugen weitgehend zu minimieren. Die zu entwickelnden Standards sollten dabei die durch den „Bremer Weg“ bereits erlangte Qualität der Zugänglichkeit der Fahrzeuge des straßengebundenen ÖPNV der BSAG für Menschen im Rollstuhl weiterhin sicherstellen.
Gemeinsam mit der STUVA wurden dafür zunächst die technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen auf Grundlage geltender Vorschriften und aktueller Entwicklungsstände dargestellt und zukünftig einzuhaltende Standards für Fahrzeuge, Haltestellen und Fahrgastinformation sowie Rahmenbedingungen für mögliche Ausnahmen von der vollständigen Barrierefreiheit beschrieben. Dabei wurden auch Erkenntnisse einer auf dem Betriebsgelände der BSAG vorhandenen Testhaltestelle, die einen niveaugleichen Einstieg in die Fahrzeuge ermöglichen sollte, berücksichtigt. Über technische Verbesserungen bei Türsystemen und Einstiegshilfen an den Bussen und Straßenbahnen hinaus wurden Vorschläge für bessere Fahrgastinformationen mit leichter wahrnehmbaren Schriftarten und Schriftgrößen, visuellen Kontrasten und Farbgebung, aber auch Rahmenbedingungen für bedarfsgesteuerte Verkehre wie Anruflinientaxis (ALT) und Anrufsammeltaxis (AST) sowie Mobility-on-Demand-Verkehre entwickelt, die die neuen Möglichkeiten digitaler Medien (Smartphone mit entsprechenden Apps) sinnvoll nutzen.
Die Vorschläge für die zukünftigen Standards wurden in einem umfassenden Beteiligungsverfahren in sechs Workshops mit allen relevanten Stakeholdern diskutiert. Die im Projekt zusammengetragenen und abgestimmten Einzelmaßnahmen wurden von der STUVA in einem umfangreichen Schlussbericht zusammengestellt. Sie dienen dem VBN als Grundlage für die Fortschreibung der Qualitätsanforderungen, welche wiederum die Grundlage für Ausschreibungen und Verkehrsverträge darstellen. In einem weiteren Schritt sollen die im Gutachten erarbeiteten Ergebnisse für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans verwendet werden, um die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV im ZVBN nachhaltig zu verankern.
Schlussbericht und die Dokumentation des Beteiligungsprozesses sind unter www.zvbn.de/barrierefreiheit verfügbar.