Mitnahmemöglichkeiten von Elektromobilen in Linienbussen

STUVA-Forschung führt zu neuen Standards

Für viele mobilitätseingeschränkte Menschen sind Elektromobile (E-Scooter) ein unverzichtbares Hilfsmittel für gesellschaftliche Teilhabe. Um auch längere Distanzen barrierefrei zurücklegen zu können, ist deren Mitnahme in Bussen des Nahverkehrs von großer Bedeutung. Doch nachdem 2014 von kritischen Situationen mit E-Scootern in Bussen berichtet wurde und ein erstes STUVA-Gutachten zu dem Schluss kam, dass ungesichert und quer zur Fahrtrichtung des Busses abgestellte Scooter nicht sicher stehen, hatte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) seinen Mitgliedern im November 2014 empfohlen, keine E-Scooter mehr in Bussen des ÖPNV mitzunehmen. Daraufhin hatte eine Vielzahl von Verkehrsunternehmen in Deutschland die Mitnahme dieser Hilfsmittel in ihren Bussen ausgesetzt.

Die STUVA wurde deshalb vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV NRW) beauftragt, die technischen Fragestellungen zu untersuchen, unter welchen Voraussetzungen eine sichere Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen ermöglicht werden könnte. Die Bearbeitung der Fragestellung erfolgte in zwei aufeinander aufbauenden Gutachten.

Auf Grundlage der STUVA-Untersuchungsergebnisse erfolgten Beratungen der relevanten Akteure an einem Runden Tisch. Im Ergebnis hat das Verkehrsministerium NRW mit den anderen Bundesländern und in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium einen bundesweit einheitlich formulierten Erlass erarbeitet. Dieser regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Beförderung von E-Scootern von einem Verkehrsunternehmen nicht mehr abgelehnt werden darf. Verbindliche Anforderungen werden an die Technik und Ausstattung der Scooter sowie der Busse gestellt. Für die Nutzer werden Schulungen empfohlen. Sind die Anforderungen erfüllt, besteht ein Grund den Scooter nicht zu befördern nur dann, wenn der Aufstellplatz für den E-Scooter bereits durch andere Fahrgäste oder Sachen belegt ist.

Verkehr & Umwelt
STUVA
Auftraggeber
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV)
Leistungszeitraum
2015 bis 2017
Standort
Deutschland
Leistungen
  • Forschung & Entwicklung

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