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Schalltechnische Untersuchungen an neuen Fahrzeugen der Hamburger Hochbahn

Seit 2012 führt die Hamburger Hochbahn sukzessive die neue Fahrzeuggeneration Doppeltriebwagen (DT5) in ihrer Flotte ein. Neben einem verbesserten Komfort für die Fahrgäste weisen die neuen Fahrzeuge auch geringere Schallemissionen auf. Um diesen Vorteil auch bei der Kartierung der resultierenden Lärmbelastung rechnerisch ansetzen zu dürfen, hat die Hamburger Hochbahn die STUVA mit der Ver-fahrensabwicklung und Durchführung messtechnischer Untersuchungen beauftragt.
Nach Vorgabe der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (2002/49/EG vom 25. Juni 2002) sind Lärmkartierungen zu erstellen. In Deutschland ist dazu die „vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen des BMVBS – VBUSch“ anzuwenden. Für Fahrzeuge, bei denen aufgrund besonderer Vorkehrungen eine weitergehende, dauerhafte Lärmminderung nachgewiesen ist, können die der Lärmminderung entsprechenden Korrekturwerte zusätzlich berücksichtigt werden. Da in der Richtlinie VBUSch nicht festgelegt ist, wie dieser Nachweis zu erbringen ist, war durch die STUVA in Koope-ration mit der Hamburger Hochbahn und der „Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt – Amt für Immissionsschutz und Betriebe (BSU)“ der Freien und Hansestadt Hamburg eine geeignete Vorgehensweise abzustimmen.
Unter Berücksichtigung bereits im Jahr 2007 von der STUVA für die damalige Fahr-zeuggeneration (DT4) durchgeführter Nachweise konnte auf Basis umfangreicher Schallmessungen an typischen Gleisabschnitten der Hamburger Hochbahn für den neuen Fahrzeugtyp DT5 ein mindernder Korrekturwert ermittelt werden.
Mit dieser Vorgehensweise wurde der in der VBUSch geforderte Nachweis einer dauerhaften Lärmminderung für die neuen Fahrzeuge erreicht. Darüber hinaus konnte auch für die Bestandsfahrzeuge (DT4) erneut nachgewiesen werden, dass Fahrzeuge – bei regelmäßiger Wartung – über einen längeren Zeitraum weitgehend gleiche Schallemissionen aufweisen.
Im Ergebnis wurde von der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt aufgrund der STUVA-Messungen und -Auswertungen für beide Fahrzeugtypen ein einheitlicher Korrekturwert von -6 dB(A) für die künftigen Berechnungen der Lärmkarten auf Basis der VBUsch festgelegt. Damit konnten die vom Auftraggeber angestrebten Ziele vollumfänglich erreicht werden.

Messung der Fahrgeräusche eines DT5-Doppeltriebwagens