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"Vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV" - Erfolgreiche Kooperation zwischen STUVA und VDV Akademie

Am 27. und 28. August 2015 fand in Berlin eine zweitägige Fachtagung zum Thema „Vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV" statt. 61 Teilnehmer verfolgten das interessante Programm, welches von neun Fach-Referenten präsentiert wurde.
Anlass der ÖPNV-Fachtagung war eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), die Anfang 2013 wirksam wurde. Die ÖPNV-Aufgabenträger haben gemäß Vorgabe des Gesetzes in ihren Nahverkehrsplänen die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen und für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Da die Verkehrsunternehmen nach dem PBefG bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans frühzeitig zu beteiligen sind, besteht auch auf Seiten der Verkehrsunternehmen die Notwendigkeit einer Positionierung bezüglich der Auslegung und Umsetzungsmöglichkeiten bzw. -grenzen einer „vollständigen Barrierefreiheit“. Die in § 8 Abs. 3 PBefG vorgegebene Zielsetzung führt – wie auch die dort enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe („Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen“, „vollständige Barrierefreiheit“) – zu Verunsicherung.
Die Tagung leistete einen Beitrag dazu, die Teilnehmer über die Auswirkungen des Gesetzes und die ihnen daraus erwachsenden Pflichten zu informieren. An den beiden Tagen teilten Fachleute aus Wissenschaft und Praxis in neun Fachvorträgen ihre Erfahrungen und gaben Anregungen zum Thema. Zunächst wurde die geänderte rechtliche Situation mit ihren Auswirkungen auf die Nahverkehrsplanung und die Arbeit der Verkehrsunternehmen und Straßenbaulastträger erläutert. Anschließend wurde gezeigt, welche Zielkonflikte sich ergeben, wenn die funktionalen Anforderungen der unterschiedlichen Ebenen in Einklang gebracht werden müssen, da das Verständnis einer vollständigen Barrierefreiheit beispielsweise bei Menschen mit Behinderung und Aufgabenträgern bzw. Verkehrsunternehmen voneinander abweicht. Vorgestellt wurden zudem die Regelwerke, die Relevanz für die Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV besitzen.
In den weiteren Vorträgen wurde anhand von Praxisbeispielen sowohl Möglichkeiten für die strategische Planung und anschließende Umsetzung als auch für die bauliche Ausführung vorgestellt. Die Teilnehmer betonten das große Interesse am Thema in all seinen Ausprägungen und machten zahlreiche Vorschläge für Schwerpunktthemen der Barrierefreiheit, die auf Folgeveranstaltungen behandelt werden sollten. Die Veranstaltung im Rahmen der Veranstaltungsreihen der VDV-Akademie wurde zum ersten Mal in Kooperation mit der STUVA durchgeführt.
Die VDV-Akademie besteht seit 2001. Sie ist ein eingetragener Verein unter dem Dach des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Ziel ihrer Aktivitäten ist die Qualitätssicherung von Aus- und Weiterbildung im Öffentlichen Personenverkehr und im Schienengüterverkehr. Nach dem erfolgreichen Auftakt planen STUVA und VDV-Akademie weitere Kooperationen in den Themenbereichen, in denen die STUVA durch ihre Forschungsaktivitäten sowie praktische Arbeit aktuelle Erkenntnisse in die Praxis einspeisen kann. Dies sind neben der Barrierefreiheit beispielswiese die Themen Brandschutz in unterirdischen Anlagen des ÖPNV, betriebliche Sicherheit oder Sanierung von Tunnelanlagen und unterirdischen Stationen des ÖPNV.